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AGB
THEPASCAL Pascal Hübsch · Content & Creative Production ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für kreative Dienstleistungen im Bereich Content-Produktion · Ausschließlich B2B § 1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGRUNDLAGE (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wer einen Auftrag erteilt, bestätigt mit seiner Auftragserteilung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (2) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über kreative Dienstleistungen, die zwischen Pascal Hübsch, tätig unter der Bezeichnung „Thepascal" (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") geschlossen werden. (3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt. (4) Für den jeweiligen Vertrag gilt ausschließlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen dieser AGB gelten nur für künftige Verträge. (5) Neben diesen AGB gilt für jedes Projekt ein individueller Projektauftrag (nachfolgend „Auftrag"), der die konkreten Leistungen, Fristen und Vergütungen festlegt. Bei Widersprüchen zwischen dem Auftrag und diesen AGB gehen die Regelungen des Auftrags vor. § 2 VERTRAGSSCHLUSS UND AUFTRAGSERTEILUNG (1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindefrist angegeben ist. Ein Auftrag kommt erst durch die schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. (2) Mündliche Absprachen, Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen der Bestätigung in Textform, um Verbindlichkeit zu erlangen. (3) Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. § 3 LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND LEISTUNGSUMFANG (1) Der Auftragnehmer erbringt kreative Dienstleistungen im Bereich Content-Produktion. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere: Foto- und Videoproduktion (Branding, Image, Social Media, Produkt) Erstellung von Social-Media-Content (Reels, Kurzvideos, Stories, Posts) Imagefilme und Werbevideos für Unternehmen Eventbegleitung und -dokumentation (Foto & Video) Postproduktion (Schnitt, Color Grading, Tonbearbeitung, Optimierung) Creative Direction und Konzeptentwicklung Content-Strategie und Markenkommunikationsberatung (2) Der konkrete Leistungsumfang wird für jedes Projekt individuell im Auftrag definiert. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Auftrag vereinbart sind, sind nicht geschuldet. (3) Soweit kreative Gestaltungsentscheidungen nicht ausdrücklich im Auftrag festgelegt sind, trifft der Auftragnehmer diese nach fachlichem Ermessen. Geschmackliche Beanstandungen des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, begründen keinen Nachbesserungsanspruch. (4) Der Auftragnehmer ist in der Wahl der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen frei und berechtigt, qualifizierte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt beim Auftragnehmer. (5) Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen und Teilabrechnungen berechtigt. § 4 URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE 4.1 Urheberschaft (1) Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Fotos, Videos, Grafiken, Konzepte und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Werke") sind urheberrechtlich geschützte Leistungen. Der Auftragnehmer ist und bleibt alleiniger Urheber der Werke. (2) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Vergütungen verbleiben alle Nutzungsrechte vollständig beim Auftragnehmer. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt aufschiebend bedingt durch den vollständigen Zahlungseingang. 4.2 Umfang der Rechteeinräumung (1) Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Kunden ein einfaches (nicht-exklusives) Nutzungsrecht an den Werken ein. Zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Umfang werden abschließend im Projektauftrag festgelegt. (2) Bearbeitungen, Weiterentwicklungen, Re-Edits, Ausschnitte, Reformatierungen sowie jede Nutzung für KI-Training, Datenbankintegration oder Template-Verwertung sind ohne gesonderte schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. (3) Jede Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks oder Umfangs ist gesondert zu vergüten. Bei Zahlungsverzug oder Rechtsverletzung durch den Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte zu widerrufen oder zu suspendieren, soweit rechtlich zulässig. (4) Eine Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. (5) Exklusive Nutzungsrechte sowie Nutzung für Paid-Media-Kampagnen (bezahlte Werbung) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung. 4.3 Rohdaten und Arbeitsdateien (1) Rohdaten (z. B. RAW-Dateien, ungeschnittenes Videomaterial, Projektdateien) sind nicht Bestandteil des vereinbarten Lieferumfangs und werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Eine Herausgabe bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung. (2) Der Auftragnehmer ist nicht zur dauerhaften Archivierung von Arbeitsdateien verpflichtet. Rohdaten und Projektdateien können nach Abschluss des Projekts, frühestens jedoch [3] Monate nach Lieferung, gelöscht werden. Eine Wiederherstellung nach Löschung ist ausgeschlossen oder nur gegen gesonderte Vergütung möglich, soweit überhaupt technisch realisierbar. 4.4 Urheberbenennung (1) Der Auftragnehmer hat das Recht auf Urheberbenennung gemäß § 13 UrhG. Der Kunde ist verpflichtet, bei Veröffentlichungen in medienüblicher Weise auf den Auftragnehmer hinzuweisen (z. B. „© Pascal Hübsch / thepascal"), soweit technisch und gestalterisch möglich. § 5 VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND NEBENKOSTEN 5.1 Vergütungsstruktur (1) Die Vergütung wird für jedes Projekt individuell im Auftrag vereinbart. Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. (2) Vor Leistungsbeginn ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung (sofern im Auftrag nicht abweichend geregelt) fällig. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Leistungserbringung vor vollständigem Eingang der Anzahlung zu beginnen. (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagsrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen. Die Fälligkeit der Abschlagsrechnungen richtet sich nach den jeweiligen Rechnungsdaten. (4) Die Restvergütung ist fällig und zahlbar mit Bereitstellung der finalen Arbeitsergebnisse, sofern im Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die finale Übergabe der Dateien erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. 5.2 Nebenkosten (1) Sämtliche projektbezogenen Fremdkosten und Nebenkosten, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung sachlich erforderlich sind, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern im Auftrag kein Pauschalangebot vereinbart ist. Erstattungsfähig sind insbesondere: Reise- und Fahrtkosten, Übernachtungen, Flüge Equipment-Miete und projektspezifisches Zubehör Location-, Genehmigungs- und Produktionskosten Lizenzen für Musik, Fonts und Stock-Material Sonstige sachlich erforderliche Fremdkosten, auch wenn nicht ausdrücklich vorab benannt (2) Reisekosten werden ab einem Radius von [XX] km vom Standort des Auftragnehmers gesondert berechnet. Die genaue Regelung wird im Projektauftrag festgelegt. 5.3 Mehraufwand (1) Sämtliche vom Kunden veranlassten oder aus der Sphäre des Kunden herrührenden Mehrleistungen, Verzögerungen und Zusatzaufwände werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz vergütet. Dies gilt insbesondere für: Leistungsänderungen nach Beginn der Produktion (Change Requests) Mehraufwand durch fehlerhafte, unvollständige oder widersprüchliche Briefings Zusätzliche Abstimmungsrunden, Meetings und Feedbackschleifen über das vereinbarte Kontingent hinaus Verzögerungen durch verspätete Freigaben, Materiallieferungen oder Entscheidungen des Kunden Vor-Ort-Wartezeiten, Umbuchungen und Produktionsunterbrechungen aus Kundensphäre (2) Der Auftragnehmer weist den Kunden auf entstehenden Mehraufwand hin; eines gesonderten Auftrags bedarf es für die Vergütungspflicht nicht, soweit der Mehraufwand aus der Sphäre des Kunden stammt. 5.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung (1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen berechtigt. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt und nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. 5.5 Zahlungsverzug (1) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. (2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung und die Übergabe von Dateien bis zum vollständigen Ausgleich aller fälligen Forderungen zurückzuhalten. § 6 PROJEKTABLAUF, LIEFERUNG, FREIGABE UND ABNAHME (1) Verbindliche Projekttermine werden im Auftrag festgelegt. Terminzusagen setzen die vollständige und rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Mitwirkungspflichtverletzungen des Kunden oder bei Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. (2) Die Lieferung erfolgt digital über einen Download-Link oder eine vereinbarte Plattform. 6.1 Freigabe und Abnahmefiktion (1) Überlässt der Auftragnehmer dem Kunden Zwischenergebnisse, Entwürfe oder finale Arbeitsergebnisse zur Prüfung, hat der Kunde diese unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Beanstandungen schriftlich unter konkreter Bezeichnung der wesentlichen Mängel mitzuteilen. (2) Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine schriftlichen Beanstandungen, gilt die Leistung als freigegeben und abgenommen. Auf diese Rechtsfolge weist der Auftragnehmer bei Übersendung ausdrücklich hin. (3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Bereitstellung schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung insoweit als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. (4) Teilabnahmen sind zulässig und entfalten für den abgenommenen Teil die vorstehenden Wirkungen. 6.2 Korrekturschleifen (1) Im Projekthonorar sind, soweit im Auftrag nicht abweichend vereinbart, zwei (2) Korrekturschleifen enthalten. Feedback ist ausschließlich schriftlich und gebündelt in einer zusammengefassten Liste innerhalb der Prüffrist nach § 6.1 zu übermitteln. (2) Kann der Auftragnehmer mangels rechtzeitigen Feedbacks nicht innerhalb der vereinbarten Fristen fortfahren, ist er berechtigt, auf Basis des letzten freigegebenen Standes fortzuschreiten. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. (3) Jede weitere Korrekturschleife über das vereinbarte Kontingent hinaus sowie jede Änderung nach erfolgter Freigabe werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet. Inhaltliche Konzeptänderungen gelten stets als gesondert zu beauftragende Zusatzleistungen. § 7 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN (1) Sämtliche Termine stehen unter dem Vorbehalt vollständiger und rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden. Der Kunde trägt das volle Risiko unzutreffender, unvollständiger oder verspäteter Vorgaben, Briefings und Freigaben. (2) Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehören insbesondere: Rechtzeitige und vollständige Übermittlung aller erforderlichen Informationen, Materialien und Briefings Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners Einhaltung der vereinbarten Prüf- und Freigabefristen Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen (Locations, Personen, Markenrechte) Sicherstellung des Zugangs zu Räumlichkeiten, Anlagen und Systemen (3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einholung von Einwilligungserklärungen abgebildeter Personen gemäß §§ 22, 23 KUG sowie für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverletzungen, die auf vom Kunden bereitgestelltem Material beruhen. (4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Projektverzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden stammen. Warte-, Umbuchungs- und Wiederholungskosten sowie sonstiger Mehraufwand aus Mitwirkungspflichtverletzungen des Kunden gehen vollständig zu Lasten des Kunden. (5) Bei ausbleibender Mitwirkung des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung auszusetzen, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf den Vertrag zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Kündigung aus diesem Grund behält der Auftragnehmer Anspruch auf die vollständige vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen sowie auf Erstattung aller bereits entstandenen Kosten. § 8 STORNIERUNG, KÜNDIGUNG UND HÖHERE GEWALT 8.1 Stornierung durch den Kunden (1) Im Falle der Stornierung oder Kündigung durch den Kunden kann der Auftragnehmer wahlweise die nachfolgend gestaffelte Pauschale oder – soweit höher – die tatsächlich entstandene Vergütung einschließlich sämtlicher Fremdkosten, Reservierungs-, Konzeptions- und Vorbereitungskosten abrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines nachweisbar niedrigeren Schadens vorbehalten. Zeitpunkt der Stornierung Stornogebühr Mehr als 14 Tage vor Produktionsbeginn 25 % des Gesamthonorars 8 bis 14 Tage vor Produktionsbeginn 50 % des Gesamthonorars 3 bis 7 Tage vor Produktionsbeginn 75 % des Gesamthonorars Weniger als 3 Tage vor oder am Produktionstag 100 % des Gesamthonorars (2) Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. gebuchtes Equipment, Locations, Reisekosten, Lizenzkosten) werden in jedem Fall vollständig in Rechnung gestellt und sind durch die Stornopauschale nicht abgegolten. (3) Bereits begonnene Teilleistungen werden nach tatsächlichem Stand abgerechnet. 8.2 Höhere Gewalt und Erkrankung des Auftragnehmers (1) Bei unvorhersehbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignissen (höhere Gewalt, schwere Erkrankung, Unfall, Behördenverfügung) ist der Auftragnehmer berechtigt, den Termin zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts werden geleistete Anzahlungen abzüglich bereits entstandener Fremdkosten erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. § 9 HAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG (1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der für das jeweilige Projekt vereinbarten Nettovergütung, begrenzt. (3) Jede Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall und Reputationsschäden ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. (4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Sperren durch Social-Media-Plattformen, Streaming-Dienste, Algorithmusänderungen, Drittanbieter-Tools, Hosting- oder Cloud-Dienste sowie für Änderungen von Musik- oder Lizenzkonditionen durch Dritte. (5) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Garantie oder Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der erstellten Inhalte, insbesondere nicht für Reichweiten, Follower-Zahlen, Engagement-Raten oder Umsatzziele. (6) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit der Schaden nicht darauf beruht, dass der Kunde keine angemessene Datensicherung vorgenommen hat. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nach Erhalt der Arbeitsergebnisse unverzüglich eine eigene Sicherungskopie zu erstellen. § 10 REFERENZ- UND EIGENWERBUNGSRECHT (1) Der Auftragnehmer ist zeitlich unbeschränkt berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke sowie den Namen, das Logo und den Projekttitel des Kunden als Referenz zu verwenden und in sämtlichen analogen und digitalen Medien zu veröffentlichen. Dies umfasst insbesondere: Website www.thepascal.de (Portfolio, Referenzprojekte, Case Studies) Social-Media-Kanäle des Auftragnehmers (Instagram, LinkedIn etc.) Print- und Digitalmaterialien zur Eigenwerbung und Akquise Kreativwettbewerbe und -auszeichnungen (2) Ein Widerspruch gegen die Referenznutzung ist nur aus nachvollziehbarem, schriftlich nachgewiesenem Grund möglich und muss vor Vertragsschluss schriftlich erklärt und im Projektauftrag dokumentiert werden. Nach Projektbeginn ist ein Widerspruch ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine Einschränkung des Eigenwerbungsrechts kann eine Anpassung des Honorars erfordern. § 11 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ (1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offenzulegen, sofern dies nicht zur Leistungserbringung erforderlich ist. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus. (2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter www.thepascal.de/datenschutz. § 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 12.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. 12.2 Textformklausel (1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und des Projektauftrags bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). Die Übermittlung per E-Mail genügt diesem Erfordernis. 12.3 Salvatorische Klausel (1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Projektauftrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 12.4 Abtretungsverbot (1) Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt, soweit anwendbar.
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